Umbau und Umnutzung im Bestand
Brandschutz nach dem jeweils geltenden Bauordnungsrecht — von Anfang an im Entwurf.
Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept — was ist erforderlich?
Brandschutznachweis
Das jeweils geltende Bauordnungsrecht legt für typische Vorhaben Schutzziele und brandschutztechnische Anforderungen fest. Der Brandschutznachweis stellt nachvollziehbar dar, wie diese Anforderungen für das konkrete Vorhaben erfüllt werden — als prüf- beziehungsweise einreichfähige Unterlage für das jeweilige Verfahren.
Typisch bei
- Wohngebäuden GK 3 und 4
- Gewerbliche Neubauten ohne Sonderbaucharakter
- Sanierungen, Umbauten und Nutzungsänderungen, soweit für Vorhaben und Verfahren ein Brandschutznachweis erforderlich ist.
Brandschutzkonzept
Bei Sonderbauten oder Vorhaben mit wesentlichen Abweichungen wird ein projektbezogenes Brandschutzkonzept entwickelt. Geeignete Kompensationsmaßnahmen können der Schutzzielerreichung und der fachlichen Begründung beantragter Abweichungen dienen.
Typisch bei
- Sonderbauten, abhängig von Landesrecht, Größe und Nutzung, zum Beispiel Schulen, Hotels, Kindertagesstätten oder Versammlungsstätten
- GK 5 und größeren Gebäudekomplexen
- Bestandsgebäuden mit strukturellen Abweichungen
- Atypische Grundrisse oder Rettungswege
Was ich für Ihr Vorhaben übernehme.
Brandschutznachweis (BSN)
Vollständiger Brandschutznachweis nach dem jeweils geltenden Bauordnungsrecht, soweit er für das konkrete Vorhaben und Verfahren erforderlich ist. Prüf- beziehungsweise einreichfähig für die zuständige Stelle.
Brandschutzkonzept (BSK)
Individuelles Schutzkonzept für Sonderbauten und Abweichungsvorhaben nach dem jeweils geltenden Bauordnungsrecht; bei Bedarf mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
Brandschutztechnische Stellungnahmen
Schriftliche Stellungnahmen und gutachterliche Beurteilung von Bestandssituationen für Bauherren, Architekten, Behörden und Versicherungen.
Behördenabstimmung & Begleitung
Direkte Kommunikation mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und Prüfsachverständigen. Behördenkontakte in Dresden, Leipzig und Zwickau.
Flucht- und Rettungspläne
Grafische Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, inkl. Fortschreibung bei Nutzungsänderung oder Umbau.
Brandschutz im Bestand
Zustandsbeurteilung, Ermittlung von Mängeln und wirtschaftlich sinnvollen Nachrüstmaßnahmen — Ertüchtigung ohne unnötigen Eingriff in die Bausubstanz.
Externer Brandschutzfachplaner
Ausschließliche Übernahme des Brandschutzes für andere Architekturbüros oder Bauherren — koordiniert mit der Gesamtplanung.
Anlagentechnischer Brandschutz
Koordination von RWA, Sicherheitsbeleuchtung und BMA mit den TGA-Fachplanern; konzeptionelle Vorgaben ab der Entwurfsphase.
Ein Vorhaben im Bestand — reden wir darüber.
Erstgespräch unverbindlich — gern bei mediterranem Flair im Café Bianco im Haus. Weißbachstraße 6, 01069 Dresden.