Gebäudeenergierecht · GModG · Stand 28.08.2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzt das bisherige „Heizungsgesetz" (GEG 2024). Kernstück: Die pauschale 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt — die Wärmeversorgung wird technologieoffen. Was das konkret bedeutet, stelle ich hier quellenbelegt gegenüber.
Rechtsstand
Anders als lange diskutiert, ist die GEG-Novelle abgeschlossen: Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, die Verkündung erfolgte am 28. Juli 2026. Ein Teil der Regelungen wirkt sofort, die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) tritt gestaffelt in Kraft.
Gegenüberstellung
Blaue Kennzeichnung = durch amtliche Primärquelle belegt; orange = aus Sekundärquellen zusammengetragen; rot „bitte prüfen" = Detail noch nicht abschließend primärquellengesichert bzw. Umsetzung/Verordnung steht aus.
| Thema | Bisher — GEG 2024 | Neu — GModG (seit 29.07.2026) | Bedeutung für die Praxis | Quelle / Güte |
|---|---|---|---|---|
| 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen § 71 GEG a. F. |
Jede neu eingebaute Heizung musste mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (§ 71 GEG 2024). | Pauschale 65-%-EE-Pflicht ersatzlos gestrichen. Heizungswahl technologieoffen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse — oder weiterhin Gas-/Ölheizung. | Freie Anlagenwahl. Die Förderung honoriert klimafreundliche Lösungen aber weiterhin (BEG). |
Primärquelle
Bundestag, Beschluss 10.07.2026 (Streichung §§ 71, 71b–71p, 72); gmodg.bund.de
↗ QuelleAbruf 28.08.2026 |
| Kopplung an kommunale Wärmeplanung | Die 65-%-Pflicht griff im Bestand erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung (Fristen 30.06.2026 bzw. 30.06.2028). | Heizungswahl von der kommunalen Wärmeplanung entkoppelt (65-%-Pflicht entfällt vollständig). Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) selbst bleibt bestehen; Vorgaben vereinfacht. | Keine Wartestellung mehr auf den kommunalen Wärmeplan für die Heizungsentscheidung. |
Primärquellebitte prüfen
Streichung primärbelegt (Bundestag); Fortbestand/Detail WPG gegen geltende Fassung prüfen
↗ QuelleAbruf 28.08.2026 |
| Fossile Heizungen langfristig — „Bio-Treppe" | Fossile Heizungen nur eingeschränkt/übergangsweise; Betriebsverbote und Beratungspflichten (§§ 71b–72). | Neueinbau/Weiterbetrieb von Gas-/Ölheizungen bleibt möglich, aber ansteigende Beimischungspflicht biogener/klimafreundlicher Brennstoffe: ab 2029 10 %, 2030 15 %, 2035 30 %, 2040 60 %. | Wirtschaftlichkeit fossiler Heizungen über die Laufzeit sinkt planbar. Betriebskosten-Vorschau lohnt. |
Primärquellebitte prüfen
Prinzip primärbelegt; exakte Prozent-/Jahresstufen ggf. per Verordnung — gegen Gesetzestext prüfen
↗ QuelleAbruf 28.08.2026 |
| Mieterschutz / CO₂-Kosten | Kostenaufteilung CO₂-Preis nach separatem Stufenmodell (CO2KostAufG). | Neue Kostenaufteilungsregel für nach § 43 GModG eingebaute Gas-/Ölheizungen; Härteklausel gegen unwirtschaftliche Heizungen zulasten der Mieter. | Relevant für Vermietende bei der Anlagenwahl im Bestand. |
Sekundärquellebitte prüfen
Bundesregierung / gmodg.bund.de; genaue Aufteilung gegen Gesetzestext prüfen
↗ QuelleAbruf 28.08.2026 |
| Thema | Bisher — GEG 2024 | Neu — GModG / EPBD-Umsetzung | Zeitschiene | Quelle / Güte |
|---|---|---|---|---|
| Neubaustandard | Effizienzhaus-/Primärenergieanforderungen nach GEG (Referenzgebäudeverfahren). | Einführung des „Nullemissionsgebäudes" als Neubaustandard (EPBD): zunächst öffentliche Neubauten, dann alle Neubauten. | öffentl. ab 2028, alle Neubauten ab 2030 |
Sekundärquellebitte prüfen
BAK / bmwsb.bund.de; Art. 2 GModG (EPBD) — Detailanforderungen per Verordnung, prüfen
↗ QuelleAbruf 28.08.2026 |
| Lebenszyklus-/Treibhausgasemissionen | Keine verpflichtende Ökobilanzierung über den Lebenszyklus. | Regulatorische Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus (Ökobilanz), zunächst für große Neubauten. | Neubau > 1.000 m² ab 2028, alle ab 2030 |
Sekundärquellebitte prüfen
BAK-Zusammenfassung EPBD-Umsetzung; Schwellenwerte/Termine gegen Verordnung prüfen
↗ QuelleAbruf 28.08.2026 |
| Bestand Nichtwohngebäude (MEPS) & Effizienzklassen | Keine verbindlichen Mindestenergiestandards für den Bestand; Energieausweis-Klassen ohne Grenzwertwirkung. | Mindestenergiestandards (MEPS) für energetisch schlechte Nichtwohngebäude; einheitliche Energieeffizienzklassen A–G; Solar- und Ladeinfrastruktur-Vorgaben. | Bestand NWG stufenweise ab 2030 |
Sekundärquellebitte prüfen
BAK / gmodg.bund.de (EPBD); konkrete Schwellen und Termine noch zu konkretisieren
↗ QuelleAbruf 28.08.2026 |
| Klimaneutralität Gebäudebestand | Zielhorizont 2045 (Klimaschutzgesetz). | Vollständige Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2045 bleibt Zielmarke; Weg über Bio-Treppe und EPBD-Standards statt pauschaler EE-Quote. | bis 2045 |
Primärquelle
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Rechtlicher Hinweis: Diese Übersicht fasst den Stand vom 28. August 2026 zusammen und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit 29. Juli 2026 in Kraft; die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Art. 2) tritt gestaffelt in Kraft, einzelne Anforderungen werden erst durch Rechtsverordnungen konkretisiert. Verbindlich ist ausschließlich der geltende Gesetzestext in der jeweils aktuellen Fassung (gesetze-im-internet.de) sowie die amtlichen Informationen des Bundes (gmodg.bund.de). Angaben ohne Gewähr.
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