Energieeffizienz · Förderung
Förderberatung & Förderkonditionen
Was ich als Energieeffizienz-Experte für Ihre Förderung tue.
Als dena-Energieeffizienz-Experte (EB013302) und BAFA-zugelassener Berater bin ich Pflichtvoraussetzung für die meisten bundesweiten Förderprogramme. Ich gebe Ihnen eine klare Einschätzung, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und in welcher Reihenfolge Anträge zu stellen sind — und übernehme Nachweisführung und Baubegleitung aus einer Hand mit der Planung. Eine Förderberatung ersetzt keinen Steuer- oder Finanzberater.
Fördermittel-Check & Reihenfolge
Einschätzung aller in Frage kommenden Bundes- und Landesprogramme für Ihr Vorhaben.
- Prüfung, welche Zuschüsse, Kredite und Boni zulässig kombinier- bzw. stapelbar sind.
- Abstimmung der Reihenfolge von Antrag, Baugenehmigung und Beauftragung.
- Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn — damit kein Förderanspruch verfällt.
Individueller Sanierungsfahrplan
Erstellung des iSFP sowie der Energieberatung für Wohngebäude als dena-gelisteter Energieberater.
- Schrittweise, aufeinander abgestimmte Sanierungsplanung für Ihr Gebäude.
- Voraussetzung für den iSFP-Bonus und die erhöhte förderfähige Kostenbasis.
- Das Beratungshonorar wird selbst gefördert (Fördersätze siehe unten).
KfW-/BAFA-Antrag & Nachweise
Antragstellung und die zwingend erforderliche Nachweisführung durch den Energieeffizienz-Experten.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD).
- Ohne diese Nachweise keine Auszahlung bei KfW und BAFA.
- Begleitung von der Antragseinreichung bis zur Verwendungsnachweis-Führung.
Förderung aus einer Hand mit der Planung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung, früh in den Projektverlauf integriert.
- Einarbeitung der Fördervoraussetzungen bereits ab der Entwurfsphase (LP 2).
- Als Planer erkenne ich Förderfenster im Projektverlauf rechtzeitig.
- Brandschutzplanung bei Bedarf als integrierter Bestandteil der Sanierung.
Kurze Ersteinschätzung unverbindlich — ich prüfe Gebäudeklasse, GEG-Anforderungen und Förderpotenzial Ihres Vorhabens und sage Ihnen, welche Programme in Frage kommen.
Angaben ohne Gewähr
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen von KfW und BAFA. Stand: September 2026.
Fördersätze, Höchstbeträge und Fristen ändern sich laufend; degressive Boni sinken teils halbjährlich. Verbindlich ist allein die bei Antragstellung gültige Fassung der jeweiligen Richtlinie bzw. des Merkblatts des Fördergebers. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Förderberatung.
Was sich mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 geändert hat.
Die neue Gebäudeförderung im Überblick
- Neue BEG-Richtlinien (Wohn-, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) gelten seit 21.07.2026 bis 31.12.2030; Grundstruktur bleibt: KfW für Heizung, BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen.
- Heizungsförderung: Einkommensbonus jetzt dreistufig gestaffelt (bis 30.000 € zvE: 40 %, 30.000–40.000 €: 30 %, 40.000–50.000 €: 10 %); neuer Familienzuschlag (−10.000 € zvE je minderjährigem Kind).
- Heizungsförderung – Degression: förderfähige Ausgaben sinken auf 28.000 € (1. WE), danach alle 6 Monate −750 € (Ende 2030: 22.000 €); Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % gesenkt, entfällt ab Mitte 2028.
- iSFP-Bonus verschärft: erst ab förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den darüber hinausgehenden Betrag.
- Systemische Sanierung: EE-Klasse wird Standard, der 5-%-EE-Klasse-Bonus entfällt; förderfähige Ausgaben der Grundstufe von 120.000 € auf 150.000 €/WE angehoben; Tilgungszuschüsse durchgängig um 10 %-Punkte gesenkt.
- Neuer WPB-Bonus (Worst Performing Building) auch bei Einzelmaßnahmen; neuer Bonus „Made with Europe“ für Wärmepumpen ab Q1 2027 (Details folgen).
Primärquelle: BMWE „Die neue Gebäudeförderung (BEG)“, Stand 09.07.2026; BEG-Richtlinien vom 20.07.2026 (energiewechsel.de). Abruf 26.08.2026.
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Gebäudehülle
Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke; Fenster, Außentüren, Sonnenschutz.
- Förderung: 15 % Grundförderung (+5 % iSFP-Bonus, nur auf den 30.000 € übersteigenden Anteil); WPB-Bonus möglich.
- Höchstbetrag: max. 30.000 € förderf. Kosten/WE (1. WE), 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE); mit iSFP bis 60.000 €.
- Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn; Energieeffizienz-Experte (EEE) erforderlich.
Anlagentechnik (nicht Heizung)
Lüftung mit Wärmerückgewinnung, sommerlicher Wärmeschutz, Mess-/Steuer-/Regeltechnik.
- Förderung: 15 % Grundförderung (+5 % iSFP-Bonus, nur auf Anteil über 30.000 €).
- Höchstbetrag: gestaffelt wie Gebäudehülle (30.000 / 15.000 / 8.000 €).
- Nachrüstung einer Flächen-/Fußbodenheizung ist förderfähig: beim Heizungstausch als Umfeldmaßnahme in der Heizungsförderung (KfW 458), sonst über die Heizungsoptimierung (15 %, mit iSFP 20 %). Niedrige Vorlauftemperaturen steigern die Effizienz der Wärmepumpe.
Heizungsoptimierung
Optimierung bestehender Heizung, hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung.
- Förderung: 15 % Grundförderung (+5 % iSFP-Bonus).
- Höchstbetrag: im Rahmen der WE-Grenzen (30.000 / 15.000 / 8.000 €).
- Antrag vor Beginn; Anlage muss älter als 2 Jahre sein.
Fachplanung & Baubegleitung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (EEE).
- Förderung: 50 % der förderfähigen Beratungskosten.
- Höchstbetrag: EFH/ZFH max. 2.500 €; MFH max. 5.000 € bzw. ab der 3. WE 2.000 €/WE (max. 20.000 €/Gebäude und Jahr).
- Nur in Verbindung mit einer geförderten Einzelmaßnahme.
Energieberatung für Wohngebäude / iSFP
Vor-Ort-Beratung bzw. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch zugelassenen Energieberater.
- Förderung: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars.
- Höchstbetrag: EFH/ZFH max. 650 €; MFH ab 3 WE max. 850 €; zusätzlich bis 250 € für die iSFP-Erläuterung in der WEG-Versammlung. Die EBW-Richtlinie läuft Ende 2026 aus.
- Antragstellung durch den Energieberater; iSFP ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus.
iSFP-Bonus
Bonus auf BEG-EM-Maßnahmen bei Umsetzung nach individuellem Sanierungsfahrplan.
- Förderung: +5 %-Punkte auf den Grundfördersatz (20 % statt 15 %).
- Nur auf den Kostenanteil über 30.000 €; verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten (bis 60.000 € bei der 1. WE).
- Seit 21.07.2026 erst ab Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 €.
Offizielle Quelle: bafa.de. Werte überwiegend aus der BMWE-Zusammenfassung (09.07.2026) bzw. etablierter BEG-EM; Abruf 26.08.2026.
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Heizungsförderung Wohngebäude
Einbau einer klimafreundlichen Heizung (mind. 65 % erneuerbare Energien), z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss.
- Förderung: 30 % Grund + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + gestaffelter Einkommensbonus; max. 70 % (bis 80 % für Geringverdiener).
- Höchstbetrag: förderf. Ausgaben 28.000 € (1. WE, Neustart 21.07.2026), danach alle 6 Monate −750 € (Ende 2030: 22.000 €).
- Familienzuschlag −10.000 € zvE; Klimageschwindigkeitsbonus entfällt ab Mitte 2028; „Made with Europe“ ab Q1 2027.
Effizienzhaus Wohngebäude
Systemische Sanierung zum Effizienzhaus (EH 85/70/55/40), EE-Klasse als Standard; auch Kauf.
- Förderung: zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (seit 21.07.2026 durchgängig −10 %-Punkte); EH 85 EE und EH 70 EE ohne Tilgungszuschuss; WPB-/SerSan-Bonus möglich.
- Höchstbetrag: max. 150.000 € Kredit/WE (angehoben von 120.000 €).
- EEE zwingend; exakte Tilgungszuschuss-Sätze je Stufe siehe KfW-Merkblatt 261 (07/2026).
Effizienzgebäude Nichtwohngebäude
Energetische Sanierung/Kauf von Nichtwohngebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe (mind. EG 70).
- Förderung: zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (−10 %-Punkte); Bonusstruktur analog WG.
- Höchstbetrag: max. 2.000 €/m² Nettogrundfläche bzw. 10 Mio. €/Vorhaben.
- EEE der Kategorie „BEG Nichtwohngebäude“ erforderlich.
Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen
Zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung des Eigenanteils bei geförderter Heizung/Einzelmaßnahme.
- 358: Selbstnutzer bis 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen, zinsverbilligt; 359: übrige Antragsteller ohne Zinsverbilligung.
- Höchstbetrag: max. 120.000 € Kredit/WE.
- Voraussetzung: vorliegende Förderzusage; Antrag binnen 12 Monaten.
Offizielle Quelle: kfw.de. Boni/Degression primärbelegt (BMWE); Grund- und Deckelwerte teils aus Sekundärquellen, Abruf 26.08.2026.
SAB – Sächsische Aufbaubank.
Sachsenkredit „Klimafreundlich Wohnen“
Energieeffiziente Heizung, Gebäudehülle, Photovoltaik (bis 30 kWp) an selbstgenutzten Wohnimmobilien mit bis zu 4 WE.
- Förderung: zinsvergünstigtes Darlehen (aktuell 0,8 % Zinsvergünstigung, Zinsbindung 10 Jahre), 100 % Auszahlung.
- Höchstbetrag: 20.000 € bis zur Höhe der Bau- und Planungskosten.
- Nur Selbstnutzer (Mindestbesitz 2 Jahre); kumulierbar mit KfW/BAFA. Zinssatz tagesaktuell (auf Anfrage).
SAB-Förderergänzungsdarlehen
Ergänzende Darlehensfinanzierung zusätzlich zu Bundesförderung (KfW/BAFA) bzw. zum Sachsenkredit.
- Förderung: zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen, Konditionen abhängig vom Basisprogramm.
- Deckt den nicht durch Zuschuss/Basiskredit gedeckten Finanzierungsanteil.
Offizielle Quelle: sab.sachsen.de. Abruf 26.08.2026.
Weitere Förderungen und der rechtliche Rahmen.
Städtische Denkmalförderung Dresden
Zuschüsse zum denkmalpflegerischen Mehraufwand bei Kulturdenkmalen im Stadtgebiet.
- 2026 ausgesetzt: aufgrund haushaltsrechtlicher Einschränkungen stehen bis auf Weiteres keine Mittel zur Verfügung.
Denkmalförderung Freistaat Sachsen
Zuschüsse für Erhalt/Instandsetzung von Kulturdenkmalen (Landes- und Sonderprogramme).
- Anteilige Zuschüsse, Höhe einzelfallabhängig; Landesprogramm-Antrag bis 30.10. des Vorjahres.
- Denkmal-AfA (§§ 7i/10f/11b EStG) zusätzlich steuerlich nutzbar.
GEG 2024 → GModG 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit 29.07.2026 in Kraft und löst das bisherige „Heizungsgesetz“ (GEG 2024) ab.
- Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht je neuer Heizung (§ 71 GEG a. F.) ist ersatzlos gestrichen – die Heizungswahl ist wieder technologieoffen (auch Gas/Öl zulässig).
- Die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel entfällt. An ihre Stelle tritt die „Bio-Treppe“: verpflichtende CO₂-neutrale Beimischung für fossile Kessel ab 2029 (10 %), 2030 (15 %), 2035 (30 %), 2040 (60 %), klimaneutral bis 2045.
- Klimafreundliche Umsetzung wird weiterhin über BEG/KfW/BAFA gefördert.
Offizielle Quellen: gmodg.bund.de, gesetze-im-internet.de; Deutscher Bundestag KW 28/2026, Verkündung BGBl. 28.07.2026. Abruf 28.08.2026.
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Fördersätze, Höchstbeträge und Fristen ändern sich laufend; degressive Boni sinken teils halbjährlich. Verbindlich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung der jeweiligen Förderrichtlinie bzw. des Merkblatts des Fördergebers (BAFA, KfW, SAB) sowie das geltende Gebäudeenergierecht. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Förderberatung. Informationsstand: September 2026.
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Erstgespräch unverbindlich — gern bei mediterranem Flair im Café Bianco im Haus. Weißbachstraße 6, 01069 Dresden.