GEG-Nachweis · Dresden & Sachsen
GEG-Nachweis — der Pflichtnachweis für Ihr Bauvorhaben.
Wann Sie einen GEG-Nachweis brauchen
Bei Neubau und wesentlicher Änderung
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt für Neubauten und bei wesentlichen Änderungen im Bestand einen Nachweis, dass die energetischen Anforderungen eingehalten werden. Ich erstelle ihn für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Berechnung und Wärmebrücken
Nachweis mit anerkannter Software (EVEBI Pro), bei Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599, sowie Wärmebrückennachweis nach DIN 4108 Bbl. 2 — als einreichfertige Unterlage.
Was ich für Ihren GEG-Nachweis übernehme.
GEG-Nachweis WG
Nachweis für Wohngebäude nach GEG — einreichfertig für das jeweilige Verfahren.
GEG-Nachweis NWG
Nachweis für Nichtwohngebäude, Berechnung nach DIN V 18599.
Wärmebrückennachweis
Nachweis nach DIN 4108 Bbl. 2 — für einen realistischen Energiebedarf statt pauschaler Zuschläge.
Früh im Entwurf
Anforderungen fließen ab LP 2 in die Planung ein — keine Nachbesserungsschleifen.
Förderung mitdenken
Wo sinnvoll, den Weg zu BAFA-Förderung oder iSFP gleich mit aufzeigen.
Energieausweis
Auf Wunsch zusätzlich der Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — als dena-gelisteter Berater ausstellungsberechtigt.
GEG-Nachweis für Ihr Vorhaben anfragen.
Nennen Sie mir kurz Vorhaben und Gebäudeart — Sie erhalten eine Einschätzung zu Umfang und Ablauf. Weißbachstraße 6, 01069 Dresden.