Umnutzung im Bestand · bundesweit

Umnutzung Gewerbe zu Wohnen

Aus leerstehenden Büros, Läden oder Praxen wird Wohnraum — genehmigungsfähig geplant, brandschutztechnisch nachgewiesen und gefördert. Sie brauchen nur die Immobilie und die Idee; den Weg von der Machbarkeit bis zur geförderten Umsetzung steuere ich. Architektur, Brandschutz und Energieeffizienz aus einer Hand — bundesweit, mit Erfahrung aus mehreren Bundesländern.
Markt & Potenzial

Zwei Krisen, eine Lösung

In Deutschland fehlen rund 1,4 Millionen Wohnungen — und gleichzeitig steht so viel Gewerbe- und Bürofläche leer wie nie. Die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen ist einer der wirksamsten Hebel gegen den Wohnungsmangel.

1,4 Mio.
fehlende Wohnungen in Deutschland (Pestel-Institut 2026)
~150.000
mögliche Wohnungen aus älteren Büroflächen der 7 größten Städte (bulwiengesa 2025)
7,9 %
Büroleerstand in den Top-7 bis 2026 (Colliers)
30.000 €
KfW-266-Zuschuss je neuer Wohneinheit
Fachliche Grundlagen

Warum Umnutzung Expertenwissen braucht

Genehmigung

Eine Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig. Entscheidend ist zuerst, ob Wohnen am Standort planungsrechtlich zulässig ist — im Innenbereich nach § 34 BauGB und je nach Gebietsart (BauNVO; im Gewerbegebiet ist Wohnen nur ausnahmsweise möglich). Ich kläre die Machbarkeit vor der ersten Planungsstunde und führe die Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1–4).

Brandschutz

Mit der Wohnnutzung gelten neue Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes — Rettungswege, notwendige Treppenräume, Feuerwiderstand je Gebäudeklasse nach der jeweiligen Landesbauordnung. Als Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz erstelle ich den erforderlichen Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept.

Energie & Förderung

Die Umnutzung muss energetisch den Zielstandard erreichen (KfW 266: Effizienzhaus 85 EE). Als bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte stelle ich die für die KfW-Förderung zwingende Bestätigung zum Antrag (BzA) aus und plane die energetische Ertüchtigung.

Leistungspakete

In drei Paketen zum Projekt — Sie entscheiden nach jeder Stufe

Sie müssen sich nicht auf einmal festlegen. Wir gehen in klar abgegrenzten Paketen vor — nach jedem Paket haben Sie ein Ergebnis in der Hand und entscheiden frei, ob Sie weitergehen. Der Einstieg ist bewusst niederschwellig.

Der Einstieg

Paket 1 — Machbarkeit & Konzept

Die erste und wichtigste Frage: Ist die Umnutzung am Standort genehmigungsrechtlich überhaupt zulässig? Dafür genügen zunächst grobe Bestandspläne, vorhandene Bestandsunterlagen oder Fotos des Objekts — ein teures Aufmaß ist an dieser Stelle noch nicht nötig. Ist die Zulässigkeit geklärt, entsteht auf Basis eines Aufmaßes ein 3D-Modell (Grundlage für das BIM-Modell), darauf das Nutzungskonzept und eine erste überschlägige Kosten-Nutzen-Rechnung.

Ergebnis: Sie wissen, ob und wie Ihr Projekt funktioniert — bevor Sie groß investieren.

Paket 2 — Abgestimmte Vorplanung

Die Planung in mehreren Abstimmungsrunden, bis der Grundriss steht; zum Abschluss der Vorplanung die genaue Amortisationsberechnung.

Ergebnis: durchgeplante Lösung mit belastbarer Wirtschaftlichkeit.

Paket 3 — Genehmigung, Brandschutz & Förderung

Jetzt geht es in die Genehmigungsplanung. Der Brandschutz — vorher bereits mitgedacht — wird als Brandschutznachweis bzw. Brandschutzkonzept ausgearbeitet; parallel die zertifizierte Energieberatung mit Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Förderung.

Ergebnis: genehmigungsfähiges, gefördertes Projekt.

Brandschutz und Energieberatung sind eigene, klar ausweisbare Leistungen — im ersten Schritt denke ich sie mit; beauftragt werden sie, wenn es so weit ist.

Förderung

Förderung: KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“

Seit 2026 fördert die KfW mit dem Programm 266 gezielt den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum.

  • 30 % Zuschuss der förderfähigen Umbaukosten, bis 30.000 € je neuer Wohneinheit (förderfähig bis 100.000 € je Wohneinheit, Gesamtdeckel 300.000 €).
  • Gefördert werden die Umbaukosten (Anpassung an die Wohnnutzung, Grundrisse, Innenausbau, Außenanlagen) sowie Fachplanung und Baubegleitung.
  • Voraussetzung: Umbau eines bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäudes; mindestens eine neue Wohneinheit; mindestens zehn Jahre Wohnnutzung.
  • Zielstandard Effizienzhaus 85 EE (bzw. Effizienzhaus Denkmal EE).
  • Antrag vor Vorhabensbeginn — das Förderfenster ist befristet bis 31.12.2026.
Die KfW 266 setzt zwingend eine bei der dena gelistete Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten voraus, der die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellt — ohne diese Einbindung ist kein Antrag möglich. Genau diese Voraussetzung bringe ich mit.

Stand: 09/2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen KfW-Programmbedingungen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Praxis

Typische Fallstricke — woran Umnutzungen scheitern

Gebietsart

Im Gewerbe- oder Industriegebiet ist Wohnen planungsrechtlich meist unzulässig (BauNVO). Die Machbarkeit gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Stellplätze

Die geänderte Nutzung löst neue Stellplatzpflichten nach dem jeweiligen Landesrecht bzw. der kommunalen Satzung aus.

Belichtung & Raumhöhe

Tiefe Bürogrundrisse erfüllen die Anforderungen an Aufenthaltsräume (Fensterflächen, Raumhöhe nach Landesbauordnung) oft nicht ohne bauliche Eingriffe.

Brandschutz

Fehlende zweite Rettungswege oder unzureichender Feuerwiderstand — im Konzept früh lösen, nicht erst im Genehmigungsverfahren.

Schall- & Feuchteschutz

Wohnnutzung stellt höhere bauphysikalische Anforderungen (Schallschutz nach DIN 4109, Feuchteschutz) als der Gewerbebestand oft hergibt.

Förder-Reihenfolge

Antrag vor Vorhabensbeginn und Bestätigung zum Antrag durch den Energieeffizienz-Experten — ein zu früher Baustart kostet die Förderung.

FAQ

Häufige Fragen

Ist die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen genehmigungspflichtig?
Ja. Eine Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig. Ob Wohnen zulässig ist, hängt vom Planungsrecht am Standort ab (u. a. § 34 BauGB, Gebietsart nach BauNVO). Diese Machbarkeit kläre ich zuerst.
Darf ich im Gewerbegebiet Wohnungen schaffen?
In reinen Gewerbe- und Industriegebieten ist Wohnen in der Regel nicht zulässig, in Misch- und urbanen Gebieten dagegen häufig. Die Prüfung der Gebietsart ist der erste Schritt.
Was fördert die KfW 266 und wie viel?
30 % der förderfähigen Umbaukosten, bis 30.000 € je neuer Wohneinheit (förderfähig bis 100.000 € je Einheit). Gefördert werden die Umbaukosten, nicht die energetische Sanierung.
Brauche ich für die KfW 266 einen Energieeffizienz-Experten?
Ja, zwingend. Eine bei der dena gelistete Expertin/ein Experte muss die Bestätigung zum Antrag ausstellen. Diese Leistung erbringe ich selbst.
Welchen energetischen Standard muss das Gebäude erreichen?
Für die KfW 266 mindestens Effizienzhaus 85 EE (bzw. Effizienzhaus Denkmal EE). Ausnahmen bestehen bei erneuerbarer Wärmeversorgung.
Fördert die KfW 266 auch die energetische Sanierung?
Nein. Die KfW 266 fördert den Umbau. Die energetische Sanierung läuft über die BEG-Programme — beides stimme ich aufeinander ab.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Der Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen; das Förderfenster ist bis 31.12.2026 befristet (Stand 09/2026).
Welche Brandschutzanforderungen kommen mit der Wohnnutzung?
Wohnnutzung verlangt gesicherte Rettungswege, notwendige Treppenräume und ausreichenden Feuerwiderstand je Gebäudeklasse. Ich erstelle den Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept.
Machen Sie das 3D-Aufmaß?
Das 3D-Aufmaß beauftragen Sie separat oder über einen regionalen Anbieter. Es ist die Grundlage, auf der ich die 3D-Planung und das Nutzungskonzept aufbaue.
Bekomme ich vorab eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung?
Ja. Stehen die Grundrisse, liefere ich ein Zwischenpaket mit Umbaukosten, Förderung, Energieniveau, Betriebskosten und einer überschlägigen Mieteinnahmen-Einschätzung — als Entscheidungsgrundlage.
Sind Sie bundesweit tätig?
Ja. Ich arbeite deutschlandweit und habe Erfahrung aus Projekten in mehreren Bundesländern.
Wie fange ich an?
Mit einer kurzen, unverbindlichen Erst-Einschätzung Ihres Objekts. Melden Sie sich — wir klären, ob und wie sich Ihr Leerstand in Wohnraum verwandeln lässt.

Ihr Gewerbeobjekt hat mehr Potenzial, als Sie denken.

Lassen Sie Ihren Leerstand prüfen — mit einer kostenlosen Erst-Einschätzung. Von der Machbarkeit bis zur geförderten Umsetzung: ein Ansprechpartner, bundesweit.